Hier können Sie eine erfahrene Putzhilfe buchen, welche bei der Reinigung im privaten Haushalt helfen. Dank professioneller Haushaltshilfe haben Sie ab sofort mehr Zeit für Familie und Freizeit!
Unsere Vermittlung bietet Ihnen eine Putzfrau, welche zuverlässig und fleißig Woche für Woche bei Ihnen zuhause vorbeikommt und ihre Arbeit pro Stunde abrechnet. Der Service umfasst neben der Wohnungsreinigung (Fenster putzen, Bügeln, Staub saugen, wischen) auch Dienstleistungen rund um Haus und Garten.
Die Haushaltshilfen bieten unseren Kunden Erfahrung und werden sie mit Sicherheit nicht enttäuschen. Sie kommen in Ihre Wohnung und bieten ihre Hilfe auf Rechnung an. Die Preise sind bei uns inklusive Umsatzsteuer und werden auf Stunden berechnet. Im Stundenlohn ab 12,90 € sind auch schon alle Nebenkosten enthalten! Damit sind unsere Putzhilfen nicht nur günstige Anbieter, sondern versprechen eine hohe Qualität.
Sie sind eine zuverlässige private Reinigungskraft und auf der Suche nach Jobs in Ihrer Nähe? Dann können Sie sich bei Interesse an einer Putzstelle zur Teilzeit oder Vollzeit gerne hier anmelden!
Gesucht werden vertrauenswürdige Putzfrauen, die deutsch sprechen und ihre Aufgaben gründlich erledigen. Das professionelle Reinigen haben Sie am Besten durch eine professionelle Ausbildung als Hauswirtschafterin gelernt! Stellen Sie sich gerne persönlich vor!
In der heutigen Zeit neigen immer mehr Privathaushalte dazu, eine Putzfrau (respektive eine Putzkraft) für die eigene Wohnung / das eigene Haus anzustellen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. War es in der Vergangenheit häufig noch so, dass ein Ehepartner (in der Regel die Frau) den Haushalt geführt und die Kinder erzogen hat, während der andere Partner einer beruflichen Vollzeitbeschäftigung nachging, so sind heutzutage oftmals beide Personen im vollen Umfang berufstätig. Die ausgeübten Berufe sind hierbei vielschichtiger und zeitintensiver, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war.
Egal ob es sich um einen stressigen Bürojob oder um eine handwerkliche Tätigkeit mit hoher Auftragsdichte handelt. Nach einem langen Arbeitstag möchten die wenigsten Personen ihre kostbare Freizeit mit dem Putzen der eigenen Wohnung verbringen. Stattdessen wird diese Arbeit von einer Putzfrau erledigt. Diese kann entweder dann tätig sein, wenn sämtliche Bewohner außer Haus sind (beispielsweise während der Arbeitszeit der Auftraggeber) oder ihren Dienst dann aufnehmen, wenn die Auftraggeber sich selber in der Wohnung befinden. Im letzteren Falle besteht selbstverständlich eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle der eingesetzten Putzfrau.
Die Vorteile des Einsatzes einer Putzfrau liegen klar auf der Hand. Die Wohnung ist jederzeit sauber, ohne dass die Bewohner / die Auftraggeber selber tätig werden müssen. Damit einher geht ein immenser Freizeitgewinn. Die gewonnene Zeit kann zur Erholung / zur Regeneration, für Hobbys sowie für den Umgang mit der Familie und Freunden genutzt werden.
Die sogenannten "Haushaltsnahen Dienstleistungen" lassen sich von der Steuer absetzen. Zu klären wäre somit zunächst, was sich hinter diesem Begriff verbirgt bzw. wie sich die "Haushaltsnahen Dienstleistungen" definieren.
Eine Dienstleistung ist dann haushaltsnah, wenn die zu übertragende Tätigkeit ansonsten durch andere bzw. weitere Mitglieder des Haushalts ausgeführt werden müssten (z.B. durch die Ehepartnerin / den Ehepartner, durch Kinder oder durch die im Haushalt lebenden Eltern). In jedem Falle muss es sich um eine ausschließliche Dienstleistung handeln. Der Tätigkeitsraum muss klar auf die Wohnung bzw. auf das Haus abgesteckt sein und darf diese Grenzen nicht überschreiten. Die Dienstleistung wird hingegen nicht als haushaltsnah eingestuft, wenn die zu übertragende Arbeit üblicherweise durch einen gelernten Fachmann (z. B. Elektriker, Installateur etc.) durchgeführt werden muss.
Anhand dieser Merkmale wird schnell deutlich, dass es sich bei der Tätigkeit einer Putzfrau um eine Haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Würde diese nicht tätig werden, so müssten andere Angehörige des Haushalts die Wohnung / das Haus reinigen. Ferner bezieht sich das Aufgabengebiet ausschließlich auf die eigene Wohnung / das eigene Haus. Der Einsatz einer Putzfrau ist somit von der Steuer im vollen Umfang absetzbar, sofern der Einsatz innerhalb des privaten Bereiches erfolgt.
Der Einsatz einer Putzfrau eignet sich für viele Anlässe und Gebiete. Häufig werden Putzfrauen regelmäßig bzw. wiederkehrend beauftragt. Dies kann beispielsweise so aussehen, dass die Putzfrau ein bis zwei Mal (gegebenenfalls auch öfter) zu einem fixen bzw. vereinbarten Termin die Wohnung / das Haus der Auftraggeber aufsucht und dort ihrer Tätigkeit nachgeht. Oftmals wird eine Putzfrau jedoch auch auf Abruf beauftragt. So kann diese beispielsweise dann tätig werden, wenn eine besondere Situation eintrifft. Gründe für einen Einsatz der Putzfrau auf Abruf sind vielschichtig und facettenreich. So werden die Dienste einer Putzfrau häufig nach größeren Veranstaltungen, Feiern und Versammlungen in Anspruch genommen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Anlässen dieser Art eine umfangreiche Menge an Müll, Schmutz und sonstigen Verunreinigungen entsteht. Diese sind häufig nur mit intensiver Putzarbeit zu bewerkstelligen bzw. zu beseitigen. In der Regel haben voll berufstätige oder anderweitig viel beschäftigte Personen keine oder nur wenig Zeit für solchen Aufräum- und Reinigungsarbeiten, so dass hier oftmals die Reinigung durch eine Putzhilfe veranlasst wird.
Der Begriff "Putzfrau" ist weitläufig verbreitet und wird von den meisten Personen auch so verwendet. Weitere – teilweise den Berufsstand verunglimpfende – Bezeichnungen sind z. B. Spettfrau, Spetterin, Scheuerfrau, Reinemachfrau, Putze, Putzfee, Perle etc.
Die offizielle Berufsbezeichnung einer "Putzfrau" lautet hingegen Reinigungskraft. Dieser Begriff wird der Art und dem Umfang des Berufsstandes eher gerecht als die umgangssprachliche Vokabel "Putzfrau". Darüber hinaus ist die offizielle Bezeichnung geschlechterneutral formuliert, da in diesem vornehmlich durch Frauen dominierten Beruf auch viele männliche Kräfte tätig sind.
Eine Putzfrau bzw. eine Reinigungskraft ist eine Fachkraft, die haupt- oder nebenberuflich Gebäude, Wohnungen und / oder Häuser reinigt bzw. von Schmutz, Verunreinigungen und sonstigem Unrat befreit.
Die klassische Putzfrau geht einem breiten Aufgabenspektrum nach. So fallen beispielsweise Aufgaben wie das Staubsaugen, dem (feuchten) Wischen der Fußböden, dass Fensterputzen und die Reinigung der im Haus / in der Wohnung befindlichen Bäder an. Darüber hinaus räumt die Putzfrau in einem groben Umfang auch auf und entsorgt den im Haushalt angefallenen Müll.
Es findet allerdings eine klare Abgrenzung zu dem Berufsbild der Haushaltshilfe statt. Diese kümmert sich in erster Linie um die sonstigen Aufgaben, die in einem klassischen Haushalt neben den Putzarbeiten anfallen. Wichtig bei dem Berufsstand der Haushaltshilfe ist jedoch auch, dass die zu erbringenden Leistungen "Haushaltsnahe Dienstleistungen" darstellen müssen. Hierunter fallen z. B. Arbeiten wie das Bügeln der Wäsche, die Erteilung von Nachhilfe für die im Haushalt lebenden Kinder, dass Kochen von Mahlzeiten etc. Eine Haushaltshilfe kann jedoch auch in einem geringen Maße eine putzende bzw. aufräumende Tätigkeit wahrnehmen. Wichtig hierbei ist, dass diese Tätigkeiten in Summe eine untergeordnete Rolle spielen. Es existieren also gewisse Verschmelzungen / Überschneidungen der beiden Berufsstände.
Die Beauftragung einer Putzfrau sollte mit Bedacht und Sorgfalt vorgenommen werden. Nicht jede vermeintliche Putzfrau ist den Ansprüchen des Auftraggebers gewachsen. Dies rührt vor allem daher, dass es für die Berufsbezeichnung "Reinigungsfachkraft" (Putzfrau) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine abgeschlossene Berufsausbildung bedarf.
Grundsätzlich kann jede Frau (bzw. kann jeder Mann) diesem Beruf nachgehen. Bei einer entsprechenden Beauftragung sollte daher entsprechend darauf geachtet werden, dass die potenzielle Reinigungskraft eine gewisse Berufserfahrung inne hat. Auch sind an dieser Stelle Referenzen von vorherigen Arbeitgebern als sinnvoll zu erachten. Sollten diese Dokumente positiv ausfallen, so besteht Grund zur Annahme, dass die dahinter stehende Person gut für die anfallende Arbeit geeignet ist.
Junge und / oder unerfahrene Putzfrauen verdienen darüber hinaus auch ihre Chance. Sollte sich dabei herausstellen, dass die jeweilige Putzfrau ungeeignet ist, so kann das Arbeitsverhältnis kurzfristig wieder aufgehoben werden. Je nach Art und Umfang der Berufserfahrung sowie der dazugehörigen Referenzen fallen selbstverständlich unterschiedliche Kosten für eine vorzunehmende Reinigung an.
Es gibt verschiedene Mittel und Wege, eine geeignete Putzfrau für den privat genutzten Haushalt zu finden und entsprechend zu beauftragen. Die häufigsten Mittel sind hierbei die sogenannten Onlineportale, die Werbeanzeigen sowie die hierfür vorgesehenen Vermittlungsstellen. Diese drei Mittel sollen im Folgenden vorgestellt werden.
In der heutigen (digitalen) Zeit werden Arbeitskräfte (und somit auch Putzfrauen) immer häufiger Online vermittelt. Hierfür werden spezielle Foren und Portale bereitgestellt, bei denen sich sowohl die Putzfrauen als auch die dazugehörigen Auftraggeber vorstellen und besprechen können.
Hierbei können lokale Grenzen (z.B. "Suche im Umkreis von 20 Kilometern von Hamburg") und sonstige Faktoren (z.B. "mindestens 5 Jahre Berufserfahrung") von vornherein festgelegt werden. Somit werden die nicht erwünschten bzw. nicht benötigten Putzfrauen von Anfang an herausgefiltert. Dies erleichtert die Suche nach einer geeigneten Fachkraft ungemein.
Auch die arbeitsuchende Putzfrau kann von ihrer Seite aus klare Prämissen und Faktoren setzen (z. B. "Mindeststundenlohn", "Maximale Größe des zu reinigenden Gebäudes / der reinigenden Wohnung") etc.
Mit Hilfe der – in der Regel kostenlos zu benutzenden – Onlineportale finden Auftraggeber und Auftragnehmer somit schnell und unverbindlich zusammen. Hieraus resultiert im optimalen Falle ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis.
Viele Putzfrauen gehen auch dazu über, Kleinanzeigen aller Art in den gängigen Printmedien (Wochenblatt, lokale Anzeiger etc.) zu veröffentlichen. Hierbei werben sie mit den anzubietenden Dienstleistungen (das Reinigen von Häusern, Wohnungen und Gebäuden). In der Regel sollen diese Anzeigen erst einmal das grobe Interesse des anzusprechenden Publikums hervorrufen. Hausbesitzer, Wohnungsbesitzer, Vollzeitberufstätige und weitere Personengruppen werden direkt angesprochen. Eine Kontaktmöglichkeit wird üblicherweise in Form einer Telefonnummer, einer Email-Adresse oder einer postalischen Anschrift hinterleg
Darüber hinaus besteht auch seitens der potenziellen Auftraggeber die Möglichkeit, eine Putzfrau mit Hilfe einer Anzeige zu finden bzw. zu ermitteln. Hier können konkrete Angaben zu dem zu reinigenden Gebäude, dem Arbeitslohn, den gewünschten Berufserfahrungen etc. gemacht werden.
Eine weitere Möglichkeit, eine geeignete Putzfrau zu finden, ist die Nutzung einer Vermittlungsstelle. Von dort aus werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedener Arbeitsgebiete zusammengeführt. Die arbeitsuchende Putzfrau kann hier Angaben hinterlassen, zu welchen Bedingungen sie gegebenenfalls die Dienstleistungen einer Putzfrau erbringen würde. Im Umkehrschluss können potenzielle Arbeit- bzw. Auftraggeber ihre Konditionen benennen.
Die Vermittlungsstelle ermittelt im Anschluss mögliche Interessensüberschneidungen der Putzfrauen und der Arbeitgeber. Sollte es zu einer erkennbar großen Schnittmenge kommen, so kann die Vermittlungsstelle einen Kontakt zwischen den beiden Personen herstellen.
Für Ihre Dienste sind die Vermittlungsstellen entsprechend zu bezahlen. Der Vermittlungslohn kann dabei entweder mit einer Pauschale abgegolten oder spitz anhand der erbrachten Vermittlungsleistungen abgerechnet werden.
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sollte direkt geklärt bzw. festgestellt werden, dass die neue Putzfrau für einen gewissen Zeitraum (z. B. für 3 Monate) auf Probe in dem Haushalt arbeitet. Die Frage, ob Art und Umfang der Reinigungskraft tatsächlich überprüft werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst einmal liegt es in der Natur der Sache, dass kein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gerne überwacht werden möchte. Dennoch möchte er sich ein (kritisches) Bild von der Putzfrau machen. Selbstverständlich ist es daher dennoch möglich, versteckte Kameras anzubringen oder vereinzelt sogenannten "Testschmutz" zu verstreuen. Hierbei ließe sich im Nachhinein feststellen, ob die Putzfrau tatsächlich die gesamte Zeit (die ihr zur Verfügung stand) zum reinigen genutzt hat. Auch die Qualität der Arbeit (wurde der Testschmutz ohne Rückstände entfernt?) lässt sich auf diesem Wege bemessen.
Diese Art der Überprüfung bzw. der Überwachung trägt jedoch nicht zu einem guten Geschäftsklima / zu einem guten Umgang zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bei. Vielmehr sollte zwischen den beiden Parteien ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut werden.
Der Arbeitgeber hat in der vorgenannten Probezeit genügend Möglichkeiten, sich von den Qualitäten der Putzfrau zu überzeugen. Sollte er in dieser Zeit mehrfach feststellen, dass offensichtliche Verschmutzungen nicht beseitigt worden sind, so kann er zunächst das Gespräch mit der Putzfrau suchen. Etwaige Probleme können auf diese Art und Weise geklärt werden. Sollte sich an dem Reinigungsverhalten der Putzfrau auch nach einem solchen Gespräch nichts ändern, so besteht immer noch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber über die bereits erläuterten Onlineportale, den Werbeanzeigen oder den Vermittlungsstellen eine weitere Putzfrau ermitteln. Auch hier sollte jedoch im Vorfeld eine gewisse Probezeit vereinbart werden, um sich von den Leistungen der Putzfrau überzeugen zu können.
Die Frage, in welchem Umfang eine Putzfrau eingesetzt werden sollte, hängt maßgeblich von der Größe und der Verschmutzung des zu reinigenden Gebäudes ab. Soll regelmäßig eine kleine Wohnung gereinigt werden, so reicht es in der Regel aus, wenn die Putzfrau einmal pro Woche für wenige Stunden tätig ist. Ist hingegen ein ganzes Wohnhaus oder ein vergleichbares Gebäude zu reinigen, in dem womöglich mehrere Personen (und somit mehrere Schmutzverursacher) wohnen, so empfiehlt es sich, die Putzfrau zwei bis drei Mal pro Woche einzusetzen. Der Gesetzgeber stellt für die maximalen Arbeitszeiten einer Putzfrau keine gesonderten Regeln auf. Es gelten somit hin die allgemeinen Bestimmungen.
Putzfrauen sind in aller Regel sehr schnell verfügbar. Die Mittel und Möglichkeiten, eine geeignete Putzfrau zu finden, wurden bereits ausgiebig erläutert. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, die richtige (bzw. die optimale) Putzfrau zu finden.
Da die Putzfrau sich in der Regel auch häufig alleine in der Wohnung der Auftraggebers / der Auftraggeber aufhält, muss an dieser Stelle ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Abgesehen davon muss die Arbeit in einem zufriedenstellenden Maße erfüllt werden. Erst wenn sowohl die qualitative als auch die quantitative Arbeitskraft der Putzfrau im vollen Umfang überzeugt, kann eine langfristige Zusammenarbeit ermöglicht werden.
Es ist somit unter Umständen ein langer Prozess, die richtige bzw. die auf den persönlichen Bedürfnissen zugeschnittene Putzfrau zu ermitteln. Sollte diese jedoch erst einmal gefunden sein, ist es ratsam, diese so lange wie möglich in dem zu reinigenden Haushalt zu beschäftigen. Ist die Putzfrau erst einmal mit den Haushalt vertraut, so wird sich ihre Leistung sowohl in der Qualität als auch in der benötigten Zeit stetig steigern.
Noch bis zur späten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde das Mittel der Putzhilfe / der Putzfrau fast ausschließlich von wohlhabenden Haushalten genutzt. Da in den meisten Familien oftmals nur eine Person einem Beruf nachgegangen ist, waren die finanziellen Mittel für eine Reinigungskraft häufig nicht aufzubringen. In diesen Fällen hat die Hausfrau (neben den anderen Pflichten des Haushalts) die gesamte Wohnung bzw. das gesamte Haus gereinigt.
Heutzutage kann sich jedoch fast jeder Haushalt eine professionelle Putzfrau leisten. Die Leistungen sind erschwinglich und werden häufig abgerufen. Die Höhe der anfallenden Kosten, wenn eine solche Putzfrau in dem privaten Haushalt eingesetzt wird, hängt selbstverständlich von Art und Umfang des Einsatzes ab.
In der Regel wird hierbei ein Stundenlohn vereinbart. Dieser beträgt im Bundesdurchschnitt zwischen 10,00 EUR und 25,00 EUR. Viele Arbeitgeber gehen jedoch auch dazu über, eine Abrechnung nach Art der erbrachten Leistung zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Pauschalentrichtung (z. B. 100,00 EUR für das einmalige Reinigen der Wohnung / des Hauses).
In jedem Falle sollte der Putzfrau für ihre erbrachten Leistungen eine Quittung ausgestellt werden. Die sogenannte "schwarze Beschäftigung" ohne Anmeldung und Quittung ist illegal und sollte ausdrücklich nicht durchgeführt werden. Hier drohen sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Putzfrau hohe bzw. empfindliche Strafen. Darüber hinaus besteht im Falle einer "schwarzen Beschäftigung" kein (ausreichender) Versicherungsschutz.
Ebenso kann - wie bereits erläutert - eine Putzfrau von der Steuer abgesetzt werden. Sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer kann die ausgestellte Quittung für die erbrachten Leistungen bei dem zuständigen Finanzamt als Beleg einreichen.
Bei der Einstellung einer Putzfrau sollten verschiedene Dinge beachtet werden.
Zum einen muss ein legales und entsprechend angemeldetes Beschäftigungsverhältnis aufgebaut werden. Eine Beschäftigung auf Basis von Schwarzarbeit sollte von vorneherein ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten der Anstellung einer Putzfrau. Die zu leistende Arbeit kann beispielsweise auf Zeitarbeit, Leiharbeit oder auf einer Selbstständigkeit der jeweiligen Putzfrau beruhen.
Selbstständige Putzfrauen bieten ihre Dienste in der Regel auf den gängigen Onlineportalen an. Diese Putzfrauen haben ein Gewerbe bei dem örtlich zuständigen Gewerbemeldeamt angemeldet und sind somit im Besitz eines Gewerbescheins. Das Finanzamt ist entsprechend in Kenntnis zu setzen.
Darüber hinaus gibt es auch diejenigen Putzfrauen, die im weitesten Sinne privat für den jeweiligen Arbeitgeber Gebäude, Häuser und Wohnungen reinigen. Diese Art der Beschäftigung basiert in der Regel auf einem Minijob-Verhältnis bzw. auf einer 450 EUR-Basis.
In einigen Fällen sind Putzfrauen auch Vollzeitberufstätig und somit in der Regel für mehrere Arbeitgeber tätig. So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Putzfrau ihre Dienste jeweils für einige Stunden pro Woche in verschiedenen privaten Haushalten anbietet. Sie ist dadurch flexibler und weniger von vereinzelten Haushalten / Auftraggebern abhängig.
Unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ist es erforderlich, dass die Putzfrau angemeldet und entsprechend versichert ist. Eventuelle Unfälle, die bei der Ausübung der Reinigungsarbeiten passieren, werden infolgedessen als Arbeitsunfall gewertet und die entstehenden Kosten entsprechend von der Versicherung getragen. Gerade innerhalb des Reinigungsgewerbes kommt es immer wieder zu mehr oder minder schweren Arbeitsunfällen. So kann die jeweilige Putzfrau beispielsweise auf einer frisch gereinigten und daher nassen / feuchten Fläche ausrutschen oder einen Unfall auf einer häuslichen Treppe erleiden. Ein ausreichender Versicherungsschutz sollte daher bereits vor Arbeitsbeginn ausgehandelt bzw. abgeschlossen werden.
Immer häufiger kommt die Frage auf, ob eine Putzfrau unter gewissen Umständen auch über ein öffentliches Amt eingestellt werden kann.
Gemäß § 38 Absatz 1 des fünften Sozialgesetzbuches können versicherte Personen eine Haushaltshilfe erhalten, wenn ihnen wegen der jeweiligen Krankenbehandlung die Weiterführung des betroffenen Haushaltes nicht möglich ist. Darüber hinaus muss nach dieser Vorschrift ein Kind in dem Haushalt leben, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat oder behindert ist und daher auf entsprechende Hilfe angewiesen ist.
Diese Leistung wird in dem dritten Absatz des § 38 des fünften Sozialgesetzbuches allerdings direkt wieder eingeschränkt. Demnach besteht dieser Anspruch nur dann, wenn in dem betroffenen Haushalt keine weitere Person lebt, die den Haushalt theoretisch weiterführen könnte. Ferner muss gemäß Absatz 5 pro Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme ein Betrag aus eigenen finanziellen Mitteln entrichtet werden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Hilfen nach dem fünften Sozialgesetzbuch insbesondere für chronisch schwer Erkrankte oder für Personen nach einer Operation / nach einem Unfall mit anschließendem Krankenhausaufenthalt möglich sind.
Auch eine problematische / kompliziert verlaufende Schwangerschaft kann ein Grund für die Inanspruchnahme einer solchen Leistung sein. Hier findet sich die entsprechende Rechtsgrundlage innerhalb des § 24 h des fünften Sozialgesetzbuches. Demnach erhalten versicherte Personen eine Haushaltshilfe (beinhaltet in diesem Fall auch Putzleistungen), soweit ihr wegen Schwangerschaft und / oder Entbindung die Fortführung des entsprechenden Haushaltes nicht mehr möglich ist und eine andere im Haushalt wohnende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Grundsätzlich kann die Aufgabe der Putzfrau von jeder volljährigen Person wahrgenommen werden. So können beispielsweise Mütter in Form eines Halbtagsjobs einer Reinigungstätigkeit nachgehen. Auch für Schüler, Studenten und Senioren steht dieser (neben-)berufliche Weg offen.
Einer klassischen Berufsausbildung bedarf es hierfür nicht. Aufgrund der somit leichten Zugangsmöglichkeiten zu diesem Job / Beruf ist der Markt hart umkämpft. Es ist daher umso wichtiger, seine Auftraggeber durch eine qualitativ hochwertige Arbeit zu überzeugen.
Wer sich für die Putztätigkeit entscheidet - und somit einen professionellen Putzservice anbieten möchte - sollte jedoch einige formelle Dinge beachten:
So ist es beispielsweise für eine erfolgreiche Karriere als Putzfrau zwingend erforderlich, diese Tätigkeit bei den entsprechenden Ämtern anzumelden. Je nach Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit wird beispielsweise ein Gewerbeschein benötigt. Dieser ist bei den Gewerbemeldeämtern der jeweiligen Kommunen erhältlich. In der Regel ist der Gewerbeschein für einen geringen Betrag zwischen 10,00 EUR und 30,00 EUR erhältlich.
Darüber hinaus muss das zuständige Finanzamt über die neue Tätigkeit als Putzfrau informiert werden. Die formelle Pflicht ist hiernach abgeschlossen und die Putztätigkeit kann aufgenommen werden.
Die Frage, ob die Tätigkeit auch zwangsläufig der Versicherungspflicht unterliegt, hängt von dem monatlichen Einkommen der Putzfrau ab. Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger beliebig vielen bezahlten Beschäftigungen nachgehen. Unter anderem gehören hierzu auch die sogenannten 450,00 EUR-Jobs. Zu beachten ist hierbei, dass das Gesamteinkommen sämtlicher geringfügig bezahlten Beschäftigungen die Versicherungspflichtgrenze (450,00 EUR pro Monat) nicht überschreitet. In diesem Falle besteht für die jeweilige Putzfrau keine Versicherungspflicht. Hierbei wird auch keine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen. Sollte die Grenze von 450,00 EUR jedoch überschritten werden, so unterliegt der Arbeitnehmer – die Putzfrau – der zwingend vorgeschriebenen Versicherungspflicht. Die Versicherungsanmeldung ist hierbei in Eigenregie vorzunehmen. Es empfiehlt sich in jedem Falle ein Vergleich der Kosten und Leistungen der verschiedenen Versicherungsanbieter auf dem Markt.
Die Suche nach einem Auftraggeber kann auf klassischer oder moderner Art und Weise erfolgen. Traditionell werden diese über die geläufigen und lokalen Printmedien in Zeitungen abgefragt. Darüber hinaus sind Aushänge an öffentlich stark frequentierten Orten und / oder Flugblätter als sinnvolles Medium einzustufen.
Alternativ können selbstverständlich auch moderne Möglichkeit genutzt werden, um schneller einen größeren Kreis von potenziellen Auftraggebern ausfindig zu machen und anzusprechen. Beispielsweise können hierfür die verschiedenen Onlineportale und / oder Foren genutzt werden. Diese Art der Suche bringt einige Vorteile mit sich. So ist die örtliche Reichweite der potenziellen Auftraggeber / Arbeitgeber frei definierbar. Die Bezahlung kann direkt online festgehalten und ausgehandelt werden. Dieser Umstand macht die Bezahlung transparenter und sicherer.
Das Internet und die darin befindlichen Onlineportale helfen auch dabei, ein gegenseitiges Kundenfeedback durchzuführen. So können künftige Auftraggeber beispielsweise erkennen, wie zufrieden die ehemaligen Auftraggeber der jeweiligen Putzfrau waren.
Grundsätzlich haben sowohl die klassischen als auch die modernen Suchmethoden ihre Vorzüge. Der größte Erfolg wird sich einstellen, wenn die beiden Methoden raffiniert kombiniert werden. So ist beispielsweise eine Anzeige in einem Printmedium denkbar, in welcher gleichzeitig auf die Internet- bzw. Forenpräsenz der jeweiligen Putzfrau hingewiesen wird.
Jeder braucht heutzutage eine Putzfrau - eine Perle, die putzt, kocht und das nicht mal teuer. Ein Traum für Berufstätige! Viele deutsche Familien beschäftigen sogar Putzhilfen im illegalen Beschäftigungsverhältnis, um Geld zu sparen. Doch viele wissen es vielleicht nicht, dass man durch legale Beschäftigung jährlich bis zu 4.000 Euro an Steuern sparen kann. Darüber und über den Beruf, über die Aufgaben und Voraussetzungen der Putzfrau mehr Infos jetzt.
Eines ist ganz klar: Man kann nicht alles gleichzeitig perfekt machen. Bei viel Arbeit bleibt selbstverständlich wenig Zeit für den Haushalt. Da braucht man natürlich eine zuverlässige Hilfe, eine Putzkraft, die sich für das Haus und um die gründliche Reinigung kümmert, kocht, putzt, wäscht, die Gartenarbeit erledigt und alles zum Glanz bringt. In Deutschland legen viele Familien Wert auf Zuverlässigkeit und Erfahrung. Bei Erfüllung dieser wichtigen Kriterien kann die Beschäftigung sogar Jahre dauern. Die Putzkraft sorgt richtig und gewissenhaft für den Hausputz und wird angemessen vergütet.
Die Vorteile einer Putzfrau sind, dass sich die Familien nicht mehr um Wohnungsreinigung kümmern müssen, dass bedeutet mehr Zeit für Shopping, Kinder, eigene Hobbys und kein Streit mehr mit dem Partner. Außerdem kann man Freunde treffen und den Tag genießen. Man legt den Wunschtermin fest, gibt der Putzfrau Haushaltstipps nach eigenem Wunsch, und sie kümmert sich dann weiter um den Rest.
Eine Putzfrau ist auch ein Traum für viele Firmen, denn diese stehen auch für Gebäudereinigungen.
In diesem Artikel stellen wir ein paar Tipps für Privathaushalte dar, die Reinigungskräfte legal beschäftigen und Steuerermäßigung erwarten. Die Familien dürfen zwischen jeweils drei Varianten der Beschäftigung auswählen: sozialversicherungspflichtige Feststelle, Minijob oder auf Rechnungsbasis. Damit man weiß, welche Form der Anstellung für sich in Frage kommen kann, hier noch mehr Einzelheiten.
Wenn die Putzkraft regelmäßig in der Woche gebraucht wird, dann ist eine Festanstellung oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorzuziehen.
Wird sie jedoch nur in einzelnen Fällen mit geringerem Umfang benötigt, dann ist die selbständige Haushälterin sicherlich von Vorteil.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann man jährlich 20 Prozent von den Steuern absetzen. Am besten ist es für den Arbeitgeber natürlich, wenn die Putzkraft auf selbständiger Basis kommt. Somit entfallen die Sozialabgaben komplett, denn sie zahlt die Steuer und befreit den Arbeitgeber davon. Zusätzlich werden die selbständig tätige Haushaltshilfen von dem Staat gefördert. Somit können 20 Prozent der Rechnungssumme für Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich von den Steuern abgezogen werden.
Wichtig ist, dass die Reinigungskraft für ihre Leistungen Rechnungen stellt und diese nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt werden. Außerdem sind die selbständigen Putzkräfte von ihr verursachte Schäden im Haushalt oder gegenüber Dritten versichert.
Die Sauberkeit zu Hause ist ein wichtiges Thema für viele Familien und vor allem für Frauen. Wenn man früh zur Arbeit gehen und spät nach Hause kommen muss, hat man selbstverständlich keine Zeit für allgemeine Reinigung. Die wichtigsten Gründe für den Bedarf einer Putzhilfe sind berufliche Auslastung wie z.B. eine Beschäftigung in Vollzeit oder eine Schichtarbeit, eine private Feier, Schwangerschaft und so weiter. Viele private Haushalte verdienen gut und können sich eine Hilfskraft leisten, um mehr Zeit für Familie, Hobbys und Partner zu haben. Schließlich haben Arbeitende nicht genügend Zeit für End- und allgemeine Grundreinigung, Frühjahrsputz uvm. und brauchen einen Helfer. Dabei wird natürlich auf die Qualität und Zuverlässigkeit ganz genau geachtet.
Die korrekte Bezeichnung einer Putzfrau lautet Reinigungskraft.
Der Beruf der Putz- oder Zugehfrau, bekannt auch als Reinigungskraft entwickelte sich im 19. Jahrhundert, als die adeligen Familien Dienstmägde einstellten.
Heute werden Reinigungskräfte und Haushaltshilfen sowohl von Privathaushalten, als auch von Unternehmen gebraucht. Der Einsatzort kann sowohl ein Privathaushalt als auch ein kleines oder großes Unternehmen, eine Fabrik, ein Labor, Praxis, Geschäft etc. sein.
Die Reinigungshilfe wischt den Staub und saugt, hält die Küche sauber, reinigt, räumt auf, kehrt Außenbereiche, putzt das Bad usw.. Aufgaben wie Fensterreinigung, Müllentsorgung und Sanitärreinigung runden das Berufsbild ab.
Die Reinigungskräfte arbeiten an den Werktagen und bekommen ca.1.000 Euro Durchschnittsgehalt. Für die Beschäftigung braucht man keine besondere Vorbildung, daher ist der Verdienst auch relativ gering. Den Beruf kann jeder in Teil- oder Vollzeit ausüben. Die Tätigkeit wird nach Stunden vergütet und zwar zwischen 8 und 16 Euro. Eine Ausbildung zur Putzfrau existiert auch nicht. Man kann sich aber einen anerkannten Ausbildungsberuf des Gebäudereinigers aneignen, der eine dreijährige Ausbildung fordert. Weiterbildungen sind im Berufsfeld Reinigungskraft ebenfalls nicht vorhanden. Trotzdem gibt es Gesellschaften, die eine Weiterbildung zur Reinigungskraft anbieten.
Eine Putzfrau oder eine Reinigungskraft leistet - wie der Name schon besagt - eine Reinigungsarbeit, eine sogenannte Unterhalts- und Sichtreinigung.
Eine Haushaltshilfe hingegen, führt den Haushalt. Im besten Fall braucht man nichts mehr zu machen, wenn man eine Hausfrau hat, weder kochen, noch bügeln, noch einkaufen oder sonst irgendwas. Auch die Reinigungsarbeiten werden vom der Haushaltshilfe übernommen.
Es gibt natürlich auch Putzmänner, die auch Handwerk- und Putzdienst leisten. Je nach Einsatz kümmern sie sich auch gerne um den Garten. Die berufliche Erfahrung einer Putzfrau oder eines Putzmannes ist wichtig, denn sie muss all die Tätigkeiten auch wie erwünscht erfüllen können.
Wenn man als Reinigungskraft arbeiten möchte, sollte diese Punkte auch erfüllen: Bereitschaft auch am Wochenende zu arbeiten, belastbar, zuverlässig, ehrlich. Dennoch sollte man von dem Beruf absehen, wenn man eine Überempfindlichkeit vor chemischen Reinigungsmitteln hat, nicht selbstständig arbeiten kann und unordentlich ist.
Viele Privathaushalte brauchen Hilfe für ihre eigene Wohnung vor Ort und suchen eine vertrauenswürdige Reinigungshilfe, in dem sie sich auf Kleinanzeigen- oder Online-Portalen registrieren.
Hier werden die Möglichkeiten genauer dargestellt, wie man eine Putzfrau für den Privathaushalt finden kann.
Wer nicht genügend Zeit bzw. Lust für eine lange Recherche hat, kann über eine online Vermittlungsstelle eine Perle finden oder einen Auftrag geben. Somit kommt die Onlinesuche auf verschiedenen Portalen in Frage, die unkompliziert, für gute Bedingungen oder gar kostenlos Putzfrauen vermitteln. Hierzu sind natürlich die Geschäftsbedingungen und die Rechte des jeweiligen Online-Portals zu beachten. Man kann die Putzfrau direkt kinderleicht buchen, wenn die Erwartungen durch das Angebot in der Anzeige übereinstimmen. Einige Portale ermöglichen es sogar, mit einem Test die richtige Putzfrau zu finden.
Positiv ist: Man kann sich jederzeit an die Verwaltung des Anbieters bzw. an den Kundenservice wenden oder durch die Webseite direkt Kontakt mit den lokalen Putzhilfen aufnehmen.
Eine klassische Variante bei der Suche einer geeigneten Putzfrau ist die Mundpropadanda.Oft helfen die Verwandten oder Bekannten, die gute Erfahrungen mit ihren Haushaltshilfen gemacht haben, indem sie jemanden weiterempfehlen.
Weiterhin sind Stellenanzeigen in der Tageszeitung oder im Internet von Nutzen. Die Angebote variieren stark, und es ist nicht einfach, eine ehrliche, zuverlässige Person zu finden. Es sind aber auch hier Putzkräfte mit einen tollen Service sowie Zuverlässigkeit zufinden.
Die Informationen über Putzkräfte, ihren Reinigungsservice sowie die Buchungsmöglichkeiten findet man auf der Seite (Online-Portal), wo man die Hilfe sucht.
Man kann die richtige Putzfrau langfristig für regelmäßige Tätigkeit an bestimmten Tagen oder Monaten buchen und mit ihr das Tätigkeitsfeld vereinbaren. Üblicherweise ordert man die Putzfee für 1-2 Mal pro Woche für 3-5 Stunden im Privathaushalt. Je nach Absprache kann die Perle aber auch öfter und für kürzere Zeiten vorbeikommen. Denn längere Zeiten sind anstrengend und werden oft als Sklavenarbeit betrachtet.
Sie sind natürlich auch sofort verfügbar.
Eigentlich ist das schon ein Luxus: Nach einem anstrengenden Tag im Büro zurück nach Hause zu kommen, ohne sich Sorgen um den Haushalt und Reinigung machen zu müssen. Aber mittlerweile sind die Kosten nicht mehr so hoch, dass davon nur geträumt werden müsste.
Man kann sogar Glück haben und eine perfekte Putzfrau finden, die nicht nach Leistung sondern nach Stunden vergütet wird.
Die Höhe des Stundenlohns ist unterschiedlich je nach Region, Putzhilfen findet man bereits ab 8 Euro pro Stunde.
Wie bereits oben erklärt, ist die Ausstellung einer Quittung bzw. einer Rechnung eine wichtige Sache beim Sparen von Steuern. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass der Preis nicht bar zu zahlen, sondern zu überweisen ist, um die finanzielle Flüssen für das Amt besser nachweisen zu können.
Die Aufgaben der Putzfrau sollten auch direkt am Anfang besprochen und geklärt sein, damit Missverständnisse vermieden werden.
Bei der Anstellung einer Putzfrau kommt keine Schwarzarbeit in Frage, soweit die Familien keinen lästigen Papierkram erledigen möchten.
Deswegen sind folgende Punkte zu beachten:
zuerst muss die Perle bei der Stadt angemeldet sein und die erforderlichen Unterlagen vorweisen können.
Bei einem Nebenjob / Minijob auf 450€ Basis oder einer Teilzeit-Beschäftigung muss die Putzkraft in der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Somit kann die Familie mit Sicherheit keine Probleme wegen Schwarzarbeit bekommen und die Putzkraft legal beschäftigen. Da die Putzkraft nicht so hoch bezahlt wird, ist ein Trinkgeld immer gern gesehen.
Möchte man eine private Putzfrau in Vollzeit engagieren, folgen die Anmeldung, der Arbeitsvertrag und die Versicherung.
Diese Art von Beschäftigung ist üblich für die Firmen oder Unternehmen, die legale mit einer Putzkraft bzw. mit einem Personal für längere Fristen in einem Arbeitsverhältniss stehen oder stehen möchten.
Sie können den Service auch bei einer Reinigungsfirma bestellen. Dies ist als Leiharbeit gesehen und kommt für kleinere Aufträge in Frage.
Man kann auch private Putzfrauen für Zeitarbeit oder auch Selbstständige auf Online Portalen suchen, die einverstanden sind, ihre Dienste auf unregelmäßigen Zeiten zu leisten. Eine Vorsprache und Terminvereinbarung ist zu empfehlen. Die selbständig Arbeitenden sind versichert, sind oft ebenso qualifiziert bzw. verfügen über Erfahrung und über einen Gewerbeschein.
Außer Berufstätigen und Beschäftigten gibt es natürlich auch andere Menschen, die eine Unterstützung im Haushalt wirklich brauchen. So wie z. B. Senioren, Schwangere, Alleinerziehende, Menschen, die an chronische Erkrankungen leiden oder einen OP / Unfall hinter sich haben und sich in der Pflege-Phase befinden, brauchen eine ehrliche und gewissenhaft Haushaltshilfe, die ein bis zweimal pro Woche vorbeikommt und Ordnung im Haus schafft.
Eine Haushaltshilfe kann in solchen Fällen für eine Entlastung sorgen. Sie übernimmt die Aufgaben im Haus, die die betreffende Person nicht mehr alleine bewältigen kann und unterstützt so die ganze Familie. Solche Abhilfe ist wirklich ein Traum für körperlich verhinderte Personen.
Für beeinträchtigte Menschen besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine Putzfrau bei dem zuständigen Amt oder bei der jeweiligen Versicherung zu beantragen. Viele Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (beispielsweise wegen eines Krankenhausaufenthaltes).
Die Einzelheiten über die Voraussetzungen kann man bei seinem persönlichen Berater im Amt oder der Versicherung erfahren. Es ist dabei zu beachten, dass man zuerst eine Haushaltshilfe finden muss. Danach ist der Antrag auszufüllen, zu unterschreiben und wegzuschicken. Dabei sollte man dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und die Dauer der Haushaltshilfe beifügen.
Der Job Putzfrau ist eigentlich für alle geeignet, die ihn nebenberuflich betreiben möchten, z.B. für Mütter, Schüler, Studenten und Senioren als Halbtagsjob. Man sollte dafür ein Gewerbe für Selbstständigkeit anmelden und gegebenenfalls eine Versicherung abschließen. Liegen diese Unterlagen vor, kann die Suche nach Kunden anfangen.
Viele nehmen gleich den klassischen Weg: erstmal Zeitung. Manchmal sind hier die Anzeigen seriöser und dringender, so dass man schnell einen Job kriegt.
Man kann auch bei den Aushängen und Flugblättern ganz großen Erfolg haben.
Die jüngere Generation greift die modernere Variante auf: die Online-Suche. Das Positive daran ist die Reichweite, die sichere Bezahlung, gute Erreichbarkeit durch Online-Anfragen usw. Außerdem kann Kundenfeedback oder auch Kritik veröffentlicht werden oder andere Erfahrungsberichte über die Familien gelesen werden und so sich gleich entscheiden, ob das was für einen wäre. Die Online-Portale vereinfachen auch die Suche für die Familien, die auch die Bewertungen für bestimmte Putzfrauen lesen können, für die sie sich interessiert haben. Ob die Dienstleistungen passen oder nicht, woher die Putzkraft kommt und wie alt sie ist, ob sie ein Auto besitzt und somit jederzeit verfügbar wäre? Solche Fragen werden oft bereits in den Anzeigen bzw. in den Profildetails beantwortet.